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DSGVO Update: Websitebesucher müssen nun aktiv dem Setzen von Cookies zustimmen

Simone
08.10.2019 14:15:18

Am 1. Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof ein bedeutsames Urteil zu Cookie-Informationspflichten von Webseitenbetreibern gefällt. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Planet49 GmbH.

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO im letzten Jahr sind Cookie-Banner überall im Netz vertreten. Nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs werden sich diese grundlegend verändern. 

Die jetzige, gesetzeskonforme Integration entspricht bereits nicht mehr geltendem Recht.

Dem Gericht zufolge müssen Webseitenbetreiber die Nutzer ausführlicher über die Sammlung von Nutzerdaten und die Verwendung von Cookies informieren, als sie das heute vielfach tun. Ausserdem müssen Nutzer der geplanten Cookie-Nutzung explizit und vorab zustimmen (Opt-In). So reicht es nicht mehr, Nutzer nur darüber zu informieren, dass Cookies im Einsatz sind und die Möglichkeit zu bieten das (bereits aktive) Cookie-Tracking abzuschalten (Opt-out). 

Websitebesucher müssen nun aktiv dem Setzen von Cookies zustimmen (Opt-in)!

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen im Online Marketing und im digitalen Vertrieb.

  • Viele Webseiten verstossen mit ihren Cookie-Bannern gegen EU-Recht. 
  • Der EuGH hat geurteilt, dass die Zustimmung der Nutzer zur Verwendung von Cookies immer ausdrücklich erfolgen muss, also etwa durch das Setzen eines Häkchens. (Das Urteil des EuGH findet sich übrigens auf der offiziellen Webseite, welche weder SSL geschützt noch überhaupt einen Cookie Banner verwendet!)
  • Betroffen sind insbesondere alle Cookie-basierten Tracking- und Analysetools, Affiliate-Dienste, Retargeting- und Remarketing Funktionen, sowie Social-Media Plugins.

Früher
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Heute
Tracking wird erst nach Zustimmung (klick) aktiv.
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Die Regelung gilt bereits seit 1. Oktober 2019

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